Prüfung und Abschluss
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet im Mai des zweiten Ausbildungsjahres statt. Im Mai des dritten Ausbildungsjahres finden Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung sowie Prüfungen in Deutsch und Gemeinschaftskunde statt.
Die Prüfungsergebnisse der berufsbezogenen Fächer fließen auch in das IHK-Zeugnis ein.
Unter Umständen kann eine Ausbildungszeitverkürzung um ein halbes oder ein ganzes Jahr durch die IHK gewährt werden.
In Englisch kann freiwillig das KMK-Fremdsprachenzertifikat durch eine schriftliche und mündliche Prüfung erworben werden.
Die mündliche IHK-Prüfung findet in Form eines Kundengesprächs und eines fallbezogenen Fachgesprächs statt.